Unterweisung im Arbeitsschutz – Filmproduktion
Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt eine Unterweisung gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften. Ziel der Unterweisung ist es, die Beschäftigten über die spezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Filmproduktion zu informieren.
Die Unterweisung umfasst insbesondere den sicheren Umgang mit technischen Arbeitsmitteln (z. B. Kamera-, Licht- und Tontechnik), den Umgang mit elektrischen Anlagen, Gefährdungen beim Auf- und Abbau von Equipment, Arbeiten in Höhen sowie organisatorische Abläufe am Set. Darüber hinaus werden Verhaltensregeln im Gefahrenfall, Zuständigkeiten sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung vermittelt.
Die Unterweisung wird vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt und ist von den Teilnehmenden zu bestätigen. Sie dient der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz aller am Produktionsprozess Beteiligten.
Hinweis zur Nachweispflicht
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses ist der Teilnehmende verpflichtet, den ausgestellten Unterweisungsnachweis bzw. das Zertifikat eigenständig und unaufgefordert an die zuständige Produktion oder das Produktionsbüro zu übermitteln.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften liegt bei der Produktionsleitung sowie den jeweils zuständigen Verantwortlichen am Set. Die Teilnahme an dieser Unterweisung entbindet nicht von der Pflicht, spezifische Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Tätigkeiten durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Besondere Risiken, wie beispielsweise der Einsatz von Pyrotechnik, Drohnen, Spezialeffekten oder Arbeiten unter erhöhten Gefährdungsbedingungen, erfordern gesonderte Unterweisungen sowie die Einhaltung zusätzlicher gesetzlicher Vorgaben und Genehmigungen. In diesen Fällen dürfen Tätigkeiten ausschließlich durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.
Hinweis zur Nachweispflicht
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses ist der Teilnehmende verpflichtet, den ausgestellten Unterweisungsnachweis bzw. das Zertifikat eigenständig und unaufgefordert an die zuständige Produktion oder das Produktionsbüro zu übermitteln.